Kleingärtner werden
Um einen Kleingarten pachten zu können ist eine Anmeldung als suchender Kleingärtner beim Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V. (Egelpfuhlstr. 35, 13581 Berlin) erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bezirksverbands Spandau der Kleingärtner e.V.
Zur Besichtigung einer Parzelle werden mehre Bewerber eingeladen. Wollen mehrere Bewerber die besichtigte Parzelle übernehmen, entscheidet eine Vergabekommission beim Bezirksverband über die Zuweisung. In dieser Vergabekommission ist auch ein Vorstandsmitglied der entsprechenden Kolonie mit Stimmrecht vertreten.
Wenn eine passende Parzelle gefunden und durch den Bezirksverband zugewiesen wurde, muss ein Unterpachtvertrag mit dem Bezirksverband geschlossen werden.
Rechte und Pflichten
Bevor Sie einen Unterpachtvertrag unterschreiben, sollten Sie sich über Rechte und Pflichten eines Kleingärtners im Allgemeinen und denen eines Mitglieds unseres Vereins im Speziellen informieren.
So regelt z.B. das Bundeskleingartengesetz, dass mind. 1/3 der Nutzfläche dem Obst- und Gemüseanbau zu widmen sind, Hecken ganzjährig max. 1,25 m hoch sein dürfen und Sichtblenden nicht zulässig sind. Die Bebauung einer Parzelle mit Laube, Schuppen und/oder überdachter Terrasse ist genehmigungspflichtig und darf die Fläche von 24 qm nicht überschreiten. Zusätzlich können Gewächshäuser mit einer Fläche von derzeit 7 qm genehmigt werden. Deren Zweckentfremdung, z.B. als Geräteschuppen, ist unzulässig.
Es dürfen handelsübliche transportable Schwimmbecken mit einem Durchmesser von max. 3 m aufgestellt werden. In der Zeit vom 1.11. bis 31.03. sind diese abzubauen. Das Poolwasser ist mit Nachweis abzufahren - darf also nicht als Spreng- oder Gießwasser verwendet werden oder versickern!
Abwasser gehören in eine Abwassersammelanlage (Grube) und sind auf eigene Kosten von entsprechenden Abfuhrunternehmen entsorgen zu lassen.
Als Mitglied unseres Vereins sind Sie u.a. zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen, zur Gemeinschaftsarbeit und Einhaltung/Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen verpflichtet. Näheres regelt unsere Satzung.
Kosten
Mit folgenden regelmäßigen Kosten muss gerechnet werden:
Pacht | 0,3571 EUR pro qm p.a. |
grundstücksbelastende Kosten | 0,2065 EUR pro qm p.a. |
Verbandsbeitrag | 120 EUR pro p.a. |
Mitgliedsbeitrag | 10 EUR p.a. |
Gemeinschaftskosten d. Vereins* | ca. 90 EUR p.a. |
Vorauszahlung für Gemeinschaftsarbeit | 75 EUR p.a. |
Wassergeld | rd. 2 EUR pro Kubikmeter |
Gebäudefeuerversicherung | 60 - 80 EUR p.a. |
Entsorgung Abwasser | 80 - 250 EUR pro Leerung |
Entsorgung Poolwasser | ca. 60 EUR pro Leerung |
Die Bearbeitungs- und Aufnahmegebühr des Bezirksverbandes beträgt derzeit einmalig 450 €.
Darüber hinaus ist vom neuen Unterpächter ein auf Grundlage der "Wertermittlung auf Kleingärten - bei Unterpächterwechsel" ermittelter Entschädigungsbetrag zu leisten. Dieser richtet sich nach dem Zustand der Baulichkeiten und Außenanlagen sowie Art und Anzahl vorhandener Pflanzen (Bäume, Sträucher, Stauden etc.) und kann mehrere Tausend Euro betragen.
Jährlich sind für Koloniearbeiten gemäß Versammlungsbeschluss von jedem Mitglied unter 80 Jahren zur Zeit 10 Pflichtarbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde ist ein Ausgleichsbetrag (7,50 €/h) zu bezahlen.